Zusätzlich zum Bodenseeschifferpatent, das für den Bodensee als Dreiländegewässer gilt, gibt es folgende amtliche Segelscheine:

– Sportbootführerschein Binnen für alle Binnengewässer
– Sportküstenschifferschein für Küstengewässer
– Sportseeschifferschein für küstennahe Seegewässer
– Seehochseeschifferschein für weltweite Fahrt.

Sportbootführerschein Binnen
(SBF Binnen)

Der Sportbootführerschein Binnen kann für Motorsportboote und Segelboote erworben werden und wird benötigt, um Segelboote auf Binnengewässern zu führen. Inhabern des Bodenseeschifferpatents wird dieser Schein ohne weitere Prüfung auf Antrag hin (in unserem Downloadbereich) ausgestellt.

Vorgeschrieben ist dieser Schein außerdem für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS) Leistung (dann als Sportbootführerschein Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine).

Vorraussetzungen:

– Mindestalter 16 Jahre
– Ärztliches Zeugnis

Wer den Sportbootführerschein Binnen unter Segel besitzt, wird für das Bodenseeschifferpatent von der praktischen Segelprüfung sowie den Segelfragen in der Theorieprüfung befreit. (s. auch hier)
Andersrum erhält man, wenn man das Bodenseeschifferpatent Segel (Kat. D) besitzt, den Sportbootführerschein Binnen Segel ohne weitere Prüfung anerkannt (Antragsormular im Downloadbereich).

Sportküstenschifferschein
(SKS)

Die Inhaber des Sportküstenschifferscheins sind berechtigt Yachten mit Motor und unter Segel in Küstengewässern (alle Meer bis 12 sm Abstand von der Festlandküste) zu führen.

Voraussetzungen:

– Mindestalter 16 Jahre
– Besitz des Seebootführerschein See (SBF See)
– Nachweis von 300 sm auf Yachten in Küstengewässern (nach Erwerb des SBF See)

Sportseeschifferschein
(SSS)

Amtlich empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in küstennahen Seegewässern (alle Meere bis 30 sm und Ost- und Nordsee, Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer).

Voraussetzungen:

– Mindestalter 16 Jahre
– Besitz des Sportbootführerschein See (SBF See)
– Nachweis über 1000 sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern als Wachführer oder dessen Vertreter (nach Erwerb des SBF See)

Sporthochseeschifferschein
(SHS)

Amtlich empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten unter Motor und Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).

Voraussetzungen:

– Mindestalter 18 Jahre
– Besitz des Sportseeschifferscheins (SSS)
– Nachweis über 1000 sm auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des SSS) als Wachführer