Details zur gewünschten Ausbildung
Kombiangebote Bodenseeschifferpatent/Sportbootführerschein-See
* Ausbildung für die Zusatzprüfung NavigationBei der Motorprüfung zum Bodenseeschifferpatent kann eine Zusatzprüfung im Thema Navigation abgelegt werden (wird direkt auf dem Boot mündlich geprüft). Dies hat alleinig den Zweck, dass einem für den Sportbootführerschein See (Küstenschein für motorbetriebene Fahrzeuge) der praktische Prüfungsteil anerkannt wird (die komplette praktische Ausbildung und Prüfung fällt somit weg). Die Zusatzprüfung Navigation kann nur im Rahmen der praktischen Motorprüfung abgelegt werden. Eine separate, alleinstehende Prüfung danach ist nicht mehr möglich! Wir empfehlen in den meisten Fällen, beim Ablegen der Prüfung Kategorie A (Motor), diese Zusatzprüfung hinzuzuwählen.
** Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung HochrheinDie Prüfung für das Hochrheinpatent ist nur nach bestandener Prüfung des Bodenseeschifferpatents der Kategorie A (Motor) möglich. Die Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung zum Befahren des Hochrheins ist demnach nur in Verbindung mit der Ausbildung zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) oder bei bereits Vorhandensein dieses Patents möglich.
*** Verkürzte Praxisausbildung Segel (mit ensprechenden Vorkenntnissen)Unter "Vorkenntnissen" verstehen wir die Grundlagen. D.h. die Wende, Halse, Kurse zum Wind und die Segelführung sowie das Vorbereiten eines Segelbootes werden beherrscht. In diesem Fall ist eine verkürzte Prüfungsvorbereitung von 6 Tagen möglich (die ersten drei Tage unserer Kurse entfallen). Wir empfehlen die Kursverkürzung nur bei entsprechend fundierten Vorkenntnissen.
Ihre Angaben werden verschlüsselt per https an unseren Server übertragen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwenden und speichern dürfen. Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung und Widerrufhinweise.
* Theorieprüfung beim Landratsamt in Konstanz Bitte bedenken: Die Theorieprüfung muss vor der Praxisprüfung abgelegt werden (Anmeldefrist beim Landratsamt: 3 Wochen). In Ausnahmen kann die Theorieprüfung in der selben Woche der Praxisprüfung nachträglich abgelegt werden. Diese Ausnahmen sind bei den Praxisprüfungen oben mit einem (*) markiert.
** Praktische PrüfungenWerden beide Prüfungen in der Kategorie A+D (Motor und Segel) angestrebt, werden diese in der Regel am selben Prüfungstag vom selben Prüfer geprüft. Termine für die praktische Motorbootausbildung werden für den Zeitraum vor dem jeweiligen Prüfungstermin individuell vereinbart.
*** Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung HochrheinDie Prüfung für das Hochrheinpatent ist nur nach bestandener Prüfung des Bodenseeschifferpatents der Kategorie A (Motor) möglich. Die Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung zum Befahren des Hochrheins ist demnach nur in Verbindung mit der Ausbildung zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) oder bei bereits Vorhandensein dieses Patents möglich.