Patenterweiterung für den Hochrhein – “Hochrheinpatent”

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zum Befahren der Hochrheinstrecke von Stein am Rhein bis Schaffhausen gibt es eine extra Prüfung und Patenterweiterung.
  • Für die praktische Prüfung werden Revierkenntnisse sowie Mannöverfähigkeiten und -kennnisse im Strömungsgewässer benötigt, die am Tag vor der Prüfung in der Ausbildung vermittelt werden.
  • Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (17 spezielle Fragen zum Hochrhein) und einem praktischen Prüfungsteil am Hochrhein (zwei separate Termine, wobei direkt bei der Patentprüfung zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) bereits die Hochrheinfragen als Prüfungteil mit abgelegt werden können).

Weiterführende Informationen zur Patenterweiterung Hochrhein für das Bodenseeschifferpatent

 


 

Termine der praktischen Ausbildung und Prüfung am Hochrhein

Die praktische Ausbildung findet jeweils am Tag vor dem Prüfungstermin am Hochrhein statt. Praktische Prüfungen werden durch die Prüfer des Landratsamtes zu den unten festgelegten Terminen (immer donnerstags) abgenommen. Die Theorieprüfung für die Erweiterung Hochrhein muss vor der praktischen Prüfung (zu den gewöhnlichen Theorie-Prüfungsterminen beim Landratsamt) abgelegt werden.

Ausbildungstermine Hochrheindazugehörige praktische Prüfungstermine Hochrhein
1.) Mi 23. April 2025Do 24. April 2025
2.) Mi 21. Mai 2025Do 22. Mai 2025
3.) Mi 25. Juni 2025Do 26. Juni 2025
4.) Mi 23. Juli 2025Do 24. Juli 2025
5.) Mi 20. August 2025Do 21. August 2025
5.) Mi 17. September 2025Do 18. September 2025
6.) Mi 08. Oktober 2025Do 09. Oktober 2025

 


 

Anmeldung zur Patenterweiterung Hochrhein – “Hochrheinpatent”

Für die Anmeldung ausschließlich zum Hochrheinpatent, also wenn das Bodenseeschifferpatent Kat. A/Motor bereits vorhanden ist, bitte lediglich die Checkbox “Ausbildung für die Erweiterung Hochrhein” auswählen und die anderen Felder frei lassen.

1Details zur gewünschten Ausbildung
2Termine für Ausbildung und Prüfung
3Persönliche Daten
4Zusatzinfos

Details zur gewünschten Ausbildung


** Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung Hochrhein
Die Prüfung für das Hochrheinpatent ist nur nach bestandener Prüfung des Bodenseeschifferpatents der Kategorie A (Motor) möglich. Die Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung zum Befahren des Hochrheins ist demnach nur in Verbindung mit der Ausbildung zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) oder bei bereits Vorhandensein dieses Patents möglich.


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