Patenterweiterung für den Hochrhein – “Hochrheinpatent”

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Zum Befahren der Hochrheinstrecke von Stein am Rhein bis Schaffhausen gibt es eine extra Prüfung und Patenterweiterung.
  • Für die praktische Prüfung werden Revierkenntnisse sowie Mannöverfähigkeiten und -kennnisse im Strömungsgewässer benötigt, die am Tag vor der Prüfung in der Ausbildung vermittelt werden.
  • Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (17 spezielle Fragen zum Hochrhein) und einem praktischen Prüfungsteil am Hochrhein (zwei separate Termine, wobei direkt bei der Patentprüfung zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) bereits die Hochrheinfragen als Prüfungteil mit abgelegt werden können).

Weiterführende Informationen zur Patenterweiterung Hochrhein für das Bodenseeschifferpatent


Termine der praktischen Ausbildung und Prüfung am Hochrhein

Die praktische Ausbildung findet jeweils am Tag vor dem Prüfungstermin am Hochrhein statt. Praktische Prüfungen werden durch die Prüfer des Landratsamtes zu den unten festgelegten Terminen (immer donnerstags) abgenommen. Die Theorieprüfung für die Erweiterung Hochrhein muss vor der praktischen Prüfung (zu den gewöhnlichen Theorie-Prüfungsterminen beim Landratsamt) abgelegt werden.

Ausbildungstermine Hochrheindazugehörige praktische Prüfungstermine Hochrhein
1.) Mi 06. Mai 2026Do 07. Mai 2026
2.) Mi 20. Mai 2026Do 21. Mai 2026
3.) Mi 24. Juni 2026Do 25. Juni 2026
4.) Mi 08. Juli 2026Do 09. Juli 2026
5.) Mi 19. August 2026Do 20. August 2026
6.) Mi 16. September 2026Do 17. September 2026
7.) Mi 07. Oktober 2026Do 08. Oktober 2026


Anmeldung zur Patenterweiterung Hochrhein – “Hochrheinpatent”

1Details zur gewünschten Ausbildung
2Termine für Ausbildung und Prüfung
3Persönliche Daten
4Zusatzinfos

Details zur gewünschten Ausbildung


** Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung Hochrhein
Die Prüfung für das Hochrheinpatent ist nur nach bestandener Prüfung des Bodenseeschifferpatents der Kategorie A (Motor) möglich. Die Ausbildung und Prüfung für die Erweiterung zum Befahren des Hochrheins ist demnach nur in Verbindung mit der Ausbildung zum Bodenseeschifferpatent Kat. A (Motor) oder bei bereits Vorhandensein dieses Patents möglich.


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