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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Das Angebot der Segelschule Insel Reichenau ist freibleibend. Änderungen in Preis und Umfang sind nur vor der verbindlichen Anmeldung möglich.

 

2. Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung muss schriftlich erfolgen um wirksam zu sein. Die dafür notwendigen Unterlagen sind auf Anfrage bei der Segelschule Insel Reichenau sowie als Download auf der Internetseite der Segelschule erhältich. Der anzumeldende Kursteilnehmer versichert, den Anforderungen eines Segel- oder Sportbootkurses entsprechend körperlich voll belastbar sowie körperlich und geistig gesund zu sein und mindestens 15 Minuten am Stück schwimmen zu können.

 

3. Prüfung

Für Prüfungen bei den Landratsämtern Konstanz und Friedrichshafen (für das Bodenseeschifferpatent und Erweiterungen) hat der Teilnehmer selbständig dafür zu sorgen, dass die Anmeldung zur Prüfung mit allen erforderlichen Unterlagen und Gebühren fristgemäß beim Landratsamt eingeht.
Die Anmeldung zu einer Prüfung beim Prüfungsausschuss des DSV (für Seeführerscheine und Funkscheine) erfolgt geschlossen durch die Segelschule Insel Reichenau. Eine fristgemäße Anmeldung und somit Teilnahme an der Prüfung kann nur dann erfolgen, wenn die erforderlichen Prüfungsunterlagen (Anmeldung, ärztliches Zeugnis, Passbild etc.) sowie die Gebühren des Prüfungsausschusses mindestens drei Wochen vor Kursbegin bei der Segelschule Insel Reichenau eingegangen sind. Die Gebühren für die Prüfung sind separat mit eindeutigem Verwendungszweck an die Segelschule Insel Reichenau zu überweisen. Die Höhe der Prüfungsgebühren sind den Bekanntmachungen des jeweiligen Prüfungsausschusses zu entnehmen.

 

4. Unterricht

Der Unterrichtsablauf kann aufgrund von Witterung, Streik und ähnlichen Einflüssen von der angegebenen Struktur abweichen. Die angegebenen Stundenzahlen sind aufgrund von Erfahrungswerten erstellt und können im Einzelnen von der tatsächlich benötigten Stundenzahl abweichen. Der komplexe Lehrplan für die Segel- & Sportbootkurse macht ein intensives Heimstudium unumgänglich, um die im Unterricht erlernten Themen sicher zu beherrschen. Die von der Segelschule Insel Reichenau während des Unterrichts ausgegebenen Materialien, Arbeitsblätter und Vorlagen sind durch das Urheberrecht geschützt und dürfen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Segelschule Insel Reichenau verwandt werden. Dazu gehören die komplette oder die auszugsweise Verbreitung in geschriebener und elektronischer Form.

 

5. Haftungsausschluss

Eine Haftung für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden einschließlich Regressansprüche ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für externe Prüfungen und von der Segelschule Insel Reichenau empfohlene Angebote von Drittanbietern.
Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.

 

6. Kosten

Die für die Dienstleistungen anfallenden Kosten entnehmen Sie der aktuellen Preisliste. Die angegebenen Kosten sind im vollen Umfang zu entrichten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

7. Fälligkeit

Die Kurs- oder Chartergebühren sind wie folgt fällig:
- 50 % der Gebühr 14 Tage nach Anmeldebestätigung/Rechnungsdatum
- Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Kursbeginn
- bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Kursbeginn ist der Gesamtbetrag sofort, bzw. bis zum angegebenen Rechnungsziel auf der Rechnung, fällig.

 

8. Rücktritt

a) durch die Segelschuel Insel Reichenau
Die Segelschule Insel Reichenau behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der vorgesehenen Mindesteilnehmerzahl, – mit Rücksprache – die bereits angemeldeten Kursteilnehmer auf andere Kurse zu verteilen.
Die Segelschule Insel Reichenau ist außerdem berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Kurses zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Ausbildungsschiffes oder eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt der Segelschule Insel Reichenau aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die Segelschule Insel Reichenau, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind ausgeschlossen.

b) durch den Teilnehmer:
Tritt ein Kursteilnehmer von seiner Anmeldung zurück, bekommt er die bereits bezahlte Kursgebühr in voller Höhe zurück, wenn die Stornierung bis spätestens vier Wochen vor Kursbeginn bei der Segelschule Insel Reichenau eingeht. Wird der Kurs weniger als 30 Tage, aber bis 14 Tage vor Kursbeginn storniert, behält sich die Segelschule Insel Reichenau das Recht vor,  30% der fälligen Kursgebühren einzubehalten. 50% der fälligen Kursgebühren fallen an, wenn der Kursteilnehmer innerhalb von 14 Tagen bis Kursbeginn storniert. Bei Nichtteilnahme an einem Kurs – ohne vorherige Kenntnis der Segelschule Insel Reichenau – werden 100% der Kursgebühr fällig.

 

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der Gerichtsstand ist Konstanz. Der Erfüllungsort ist der Sitz der Segelschule Insel Reichenau.

 

10. Copyright

Alle Inhalte (Logos, Bilder und Texte) der Prospekte, Webseiten und Beschilderung der Segelschule Insel Reichenau unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung in geschriebener und elektronischer Form vervielfältigt oder sonst wie zu Eigen gemacht werden.

 

11. Datenschutz

Die in der Anmeldung angegebenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, bleiben aber über das Kursende hinaus bei die Segelschule Insel Reichenau gespeichert. Eine Ausnahme stellt die Anmeldung zu einer Führerscheinprüfung durch die Segelschule Insel Reichenau dar. Hier wird die Segelschule die erforderlichen Daten – die zur Anmeldung zur Prüfung notwendig sind – dem Prüfungsausschuss zur Verfügung stellen.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einer der Paragrafen aus irgendeinem Grunde nicht wirksam sein, so bleiben die anderen Paragrafen davon unberührt.

 

Stand: Januar 2010

 
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