Weiterführende Informationen zum Motorbootführerschein –
Bodenseeschifferpatent Kat. A / Sportbootführerschein Binnen Motor
Wann brauche ich den Motorbootschein?
- Für Motorboote mit mehr als 6 PS Leistung benötigst du das Bodenseeschifferpatent Kat. A, das zum Führen von motorgetriebenen Sportbooten bis maximal 12 Personen Zulassung befähigt.
Vorraussetzung zum Erwerb
Die Ausbildung
- Theoriekurse finden regelmäßig in Blöcken à zwei Tage zu jeweils ca. 3-4 Stunden statt. Behandelt werden folgende Themen: Bodenseeschifffahrtsordnung, Fahrregeln, Regularien und Vorschriften für Wasserfahrzeuge und Schiffsführer, spezifische Regeln der Rheinstrecken, Revierkunde, Seemannschaft, Wetter, Navigation, Umweltschutz, Manöverkunde, Knoten. Wir legen Wert darauf, dass unsere Schüler die Inhalte nach unseren Theoriekursen logisch verstanden und nicht auswendig gelernt haben oder einfach nur Regeln vorgekaut bekommen.
Sollte die Teilnahme an einem unserer Theoriekurse vor Ort für euch ungünsig sein, bieten sich als Alternative der Online-Kurs Theorie an, den wir in Kooperation mit dem Delius-Klasing Verlag anbieten. Informationen dazu findet ihr hier. - Praxisausbildung an individuell vereinbarten Terminen. Im Regelfall werden 6 Stunden Ausbildung auf dem Motorboot für die Prüfungsvorbereitung benötigt (3 Termine à 2 Stunde bei zwei Schülern auf dem Boot, oder auch als Einzelstunden möglich). Diese Ausbildungsstunden (sowie die Prüfungsfahrt) sind in unseren Preisen inklusive. Bei Bedarf können weitere Termine vereinbart werden.
- Praxisbegleitend gibt es ein verständliches Skript und weitere Übungsmaterialien für die Knotenkunde und Navigation zum Mitnehmen.
- Die Motorbootausbildung und -prüfung kann parallel zur Segelausbildung und -prüfung stattfinden.
- Übungen zur Navigation (optional für die Zusatzprüfung) in Kleingruppen. ca. 2 bis 2 1/2 Std.
Und danach? Welche Scheine gibt es noch?
- Habt ihr selber kein Boot, könnt ihr mit eurem Patent bei uns Boote mieten.
- Nach erhalt eures Bodenseeschifferpatents (Kat. A, Motor) erhaltet ihr auf Antrag den Sportbootführerschein Binnen Motor ohne weitere Prüfung (Formular zum Download in unserem Dokumentenbereich).
- Wer vom Bodensee aus den Hochrhein bis Schaffhausen befahren möchte benötigt zum Bodenseeschifferpatent Kat. A die Erweiterung Hochrhein.
- Zum Befahren von Küstengewässern (innerhalb der nationalen Hoheitsgrenzen herrscht Scheinpflicht bei Motorbooten mit über 15 PS Leistung) benötigst du den Sportbootführerschein See (die Praxisprüfung bekommst du über die Zusatzprüfung Navigation von deinem Bodenseeschifferpatent anerkannt).
- Im Bereich Motorboot gibt es für die Freizeitschifffahrt keine weiteren Befähigungsnachweise für die eigentliche Bootsführung.
- Freiwillige Scheine des DSV (Deutscher Segler Verband) sind der SKS (Sportküstenschifferschein, Geltungsbereich inhaltlich bis 12 Seemeilen) der SSS (Sportseeschifferschein, Geltungsbereich inhaltlich bis 30 Seemeilen) und der SHS (Sporthochseeschifferschein, Geltungsbereich inhaltlich für weltweite Fahrt) werden meist als Segelscheine verstanden, können aber auch ausschließlich “unter Maschine” erworben werden.
- Für den Bodensee und für einige deutsche Binnengewässer gibt es noch verpflichtende Segelscheine. Inhaber des Bodenseeschifferpatents Kat. A müssen lediglich einen Theorieteil Segeln und die praktische Prüfung im Segeln ablegen.
- Sowohl für die Binnenschifffahrt als auch für die Seeschifffahrt (Nah- und Fernbereich) gibt es noch entsprechende Funkzeugnisse (UBI und SRC/LRC).
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