Zusätzlich zum Bodenseeschifferpatent, das für den Bodensee als Dreiländergewässer gilt, gibt es folgende amtliche Motorbootscheine:
Sportbootführerschein Binnen (SBF Binnen)
Der Sportbootführerschein Binnen wird benötigt, um Sportboote (unter 15 m Länge) unter Motor oder Segel auf Binnengewässern zu führen.
Vorgeschrieben ist dieser Schein für Fahrzeuge mit mehr wie 15 PS Leistung.
Vorraussetzungen:
– Mindestalter 16 Jahre
– Ärztliches Zeugnis
Wer den Sportbootführerschein Binnen unter Motor besitzt, wird für das Bodenseeschifferpatent von der praktischen Motorbootprüfung befreit. (s. auch hier)
Andersrum erhält man, wenn man das Bodenseeschifferpatent Motor (Kat. A) besitzt, den Sportbootführerschein Binnen Motor ohne weitere Prüfung anerkannt (Antragsormular im Downloadbereich).
Sportbootführerschein See (SBF See)
Diese amtliche Fahrerlaubnis ermöglicht das Führen von motorisierten Sportbooten in Küstengewässern (3 sm) und ist Voraussetzung für alle Yachtsegelscheine (SKS, SSS, SHS). Vorgeschrieben ist dieser Schein für Fahrzeuge mit mehr wie 15 PS Leistung.
Voraussetzungen:
– Mindestalter 16 Jahre
– Ärztliches Zeugnis
Wurde bei der Bodenseeschifferpatentprüfung (Motor) eine zusätzliche Navigationsprüfung erfolgreich abgelegt, bekommt man den praktische Teil des SBF-See anerkannt (keine weitere Ausbildung und Prüfung mehr nötig)!
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