Das Bodenseeschifferpatent (BSP)
(-> unser Kursangebot zum BSP) Das Bodenseeschifferpatent ist ein amtlicher Führerschein, den es für Sportbootfahrer in zwei Kategorien gibt: Kategorie A (Motor) und Kategorie D. Das Patent kann sowohl in Kombination beider Kategorien (Segeln und Motor), oder auch eigenständig in der Kategorie Segeln bzw. nur Motor erworben werden.
Voraussetzungen für das Bodenseeschifferpatent Kategorie D (Segeln)- Mindestalter 14 Jahre
Voraussetungen für das Bodenseeschifferpatent Kategorie A (Motor)- Mindestalter 18 Jahre
Voraussetungen für das Hochrheinpatent (Bodenseeschifferpatent Erweiterung "Hochrhein")- Bodenseeschifferpatent der Kategorie A (Motor)
Die Abnahme der Prüfungen erfolgen durch das Schifffahrtsamt Konstanz (hier findet ihr Infos zum Ort der Theorieprüfung und die Prüfungstermine 2010)
Wird bei der Bodenseepatentprüfung Motor (Kat. A) zusätzlich eine Navigationsprüfung abgelegt, entfällt beim Sportbootführerschein See (erforderlich in Küstennähe) die praktische Prüfung.
Anerkennung anderer Bootsführerscheine und Befähigungsnachweise
Inhaber folgender amtlich anerkannter Segelnachweise sind von der praktischen Segelprüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kategorie D) sowie den Segelfragen in der Theorieprüfung (Kategorie D) befreit: - DSV-A-Schein (ausgestellt vor dem 31.03.1989)
- DSV-A-Schein unter Motor (ausgestellt vor dem 31.03.1989) Die Theorieprüfung für die Kategorie A (Motor) des Bodenseeschifferpatents muss jedoch geprüft werden.
Temporäre Anerkennung anderer Bootsführerscheine und Befähigungsnachweise (Urlaubspatent)
Folgende Befähigungsnachweise können für einen Zeitraum von 30 zusammenhängenden Tagen pro Jahr für die Kategorien A (Motor) und D (Segel) für den Bodensee anerkannt werden: Kategorie A (Motorboote) - DSV-A-Schein unter Motor (ausgestellt vor dem 31.03.1989) - Sportbootführerschein Binnen unter Motor - Sportbootführerschein See - Sportküstenschifferschein - Sportsee- und Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.1992) - Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 für Motorboote Kategorie D (Segelboote) mit bis zu 4,4 kW Motorleistung - DSV-A-Schein (ausgestellt bis 31.03.1989) - Sportbootführerschein Binnen unter Segel - Sportküstenschifferschein - Sportsee- und Sporthochseeschifferschein (ausgestellt nach dem 31.12.1992) - Internationales Zertifikat nach der ECE-Resolution Nr. 40 TRANS/SC.3/147 für Segelboote
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